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Steuerfreie Schenkungen ins bzw. aus dem Ausland


ADVORA berät Sie gerne bei Schenkungen, die aus dem Ausland nach Dänemark geleistet werden sollen.
 

Schenkungen nach dänischem Recht

Familienmitgliedern in grader Linie können sich im Jahr bis zu 67.100 DKK (rund 9.000 €) steuerfrei schenken. Für Schenkungen von Eltern an ihre Kinder hat sogar jeder Elternteil diesen Freibetrag, wenn er aus der jeweils eigenen Vermögenshälfte geschenkt wird. Ein Elternpaar hat also gemeinsam einen jährlichen Schenkungsfreibetrag von 143.200 DKK.

Der Steuerfreibetrag für Schenkungen innerhalb der Familie unterscheidet sich nach Verwandschaftsverhältnis ( Eltern – Kind, Schwiegereltern – Schwiegertochter/-sohn etc.). Bei Schenkungen zwischen anderen (verwandten) Personen gibt es keinen Freibetrag. Schenkungen, welche den Freibetrag überschreiten, werden mit 15% der überschüssigen Summe besteuert. Dies gilt auch, wenn der Schenker oder der Empfänger der Schenkung im Ausland wohnen. Ebenfalls gilt das dänische Recht, wenn weder Schenkender noch Beschenkter in Dänemark wohnen, aber die Schenkung aus einem der folgenden Vermögenswerte besteht und sich in Dänemark befindet:

 

- Immobilien,

- Immobilienzubehör oder

- Vermögenswerte im Zusammenhang mit einer Betriebsstätte, z.B. einem Unternehmen

- Steuerfreie Schenkungen

 

Wollen Sie einen Geldbetrag verschenken und dabei die Schenkungssteuer vermeiden, gibt es eine einfache und legale Art, welche im Folgenden dargestellt wird:

Statt den Betrag zu schenken, muss der Schenker (A) den Betrag als ein steuerfreies Darlehen an den Beschenkten (B) leisten. In Dänemark nennt sich ein solches Darlehen „anfordringslån“. Dieses Darlehen muss erst zurückgezahlt werden, wenn A dazu auffordert. A verzichtet sodann darauf, die Rückzahlung des Darlehens zu verlangen. Stattdessen verkleinert A das Darlehen jährlich. Dies geschieht durch die Ausnutzung des steuerfreien Betrages in Höhe von aktuell DKK 67.100 (zwischen Eltern und Kindern, Stand 2020). Die Schenkung sollte hierbei mit einer Schenkungsurkunde („gavebrev“) dokumentiert werden.

 

Zu beachten:

 Wichtig ist vor Allem, das Darlehen vor der Schenkung korrekt zu dokumentieren. Besonders zwei Dinge sind hier beachtlich:

 

Im Darlehensvertrag darf erstens keine Verpflichtung enthalten sein, das Darlehen jährlich mit dem steuerfreien Betrag zu verkleinern und der Darlehensgeber schenken muss bzw. ein entsprechender Automatismus besteht. Ansonsten wird das Darlehen von den dänischen Finanzbehörden als Schenkung eingestuft und es fällt auf den den Freibetrag übersteigenden Teil der Schenkung eine Steuer von 15% an.

 

Auch sollte die schenkung durch die jeweilige Schenkungsurkunde dokumentiert werden. Die jährliche Verkleinerung des Darlehens wird also durch die Schenkungsurkunde belegt. Dass die Schenkung zur Verkleinerung der Darlehensforderung gedacht ist, muss also angegeben werden. Die Schenkung kann dann auf Höhe des steuerfreien Betrages lauten. Bei regelmäßigen bzw. jährlichen Schenkungen sollte eine neue Schenkungsurkunde erstellt werden, wobei der sich jährlich ändernde Freibetrag zu berücksichtigen ist.

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