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Notwendige Registrierungen in Dänemark

 

Für ausländische Unternehmen besteht die Pflicht, sich bei einer Tätigkeit in Dänemark in einer Reihe von Registern eintragen zu lassen.

 

RUT-Register (Register für ausländische Dienstleistungserbringer)

Ausländische Unternehmen müssen in Dänemark in das „RUT Register“ (Register for udenlandske tjenesteydere – Register für ausländische Dienstleistungserbinger). Neben dem Unternehmen selbst müssen auch die einzelnen Arbeitnehmer namentlich in das RUT Register eingetragen werden. Eine Nichteintragung kann mit einem Bußgeld von 10.000 DKK (1.350 €) oder mehr geahndet werden.

Das RUT-Register ist öffentlich zugänglich  und wird von den dänischen Gewerkschaften als „Checkliste“ für ausländische Unternehmen verwendet, die neu auf den dänischen Markt gekommen sind. Ferner werden Unternehmen, die in diesem Register eingetragen sind häufiger kontrolliert, als dänische Unternehmen . Die EU-rechtliche Zulässigkeit des RUT-Registers wird angezweifelt. Für das Register zuständig ist das dänische Gewerbeamt („Erhvervsstyrelsen“).

 

Folgendes müssen ausländische Unternehmen in Dänemark im RUT-Register melden:

- Name und Adresse (Sitz) des anmeldepflichtigen Unternehmens

- CVR-Nummer (Handelsregisternummer) oder SE-Nummer (Steuernummer), falls vorhanden

- Datum des Beginns und der voraussichtlichen Beendigung der Tätigkeit in Dänemark

- Ort, an dem die Dienstleistung ausgeführt wird

- Anzahl der entsandten Arbeitnehmer

- Identität der entsandten Arbeitnehmer sowie die Dauer der Entsendung

- Kontaktperson des meldepflichtigen Unternehmens in Dänemark mit E-Mail und Telefonnummer

- Branchen-Code (d.h. europäischer „NACE code” = Nomenclature générale des activités économiques dans les Communautés Européennes)

 

Die Eintragung kann hier vorgenommen werden. (HYPERLINK)

ADVORA bietet die schnelle und unkomplizierte Eintragung in das RUT-Register zu einem Festpreis an.

 

CVR (Zentrales Unternehmensregister)

Neben der Registrierung im RUT-Register ist in den meisten Fällen auch eine Registrierung im zentralen Unternehmensregister CVR („Det centrale virksomhedsregister“) vorzunehmen. Dies ist der Fall, wenn eine wesentliche gewerbliche Aktivität in Dänemark ausgeübt wird.

 

Übt ein Unternehmen eine wesentliche gewerbliche Aktivität in Dänemark aus, entsteht aus handelsregisterrechtlicher Sicht eine registrierungspflichtige Filiale.

 

Ausschlaggebend ist, ob eine solche „wesentliche gewerbliche Aktivität“ vorliegt. Dies gilt zum Beispiel, wenn über längere Zeit eine Baustelle in Dänemark betrieben wird.

 

Mit der Registrierung im CVR-Register entsteht gleichzeitig auch die Pflicht zur Einrichtung eines digitalen Briefkastens. Dänische Behörden führen ihren Schriftverkehr mit Unternehmen, die im CVR-Register eingetragen sind, ausschließlich elektronisch und normalerweise nur auf Dänisch.

 

Die Registrierung im CVR-Register bedeutet nicht unbedingt, dass auch gleichzeitig eine steuerpflichtige Betriebsstätte entsteht. Dies entscheidet sich nach den hierfür relevanten steuerrechtlichen Regelungen.

ADVORA bietet Hilfe bei der Eintragung im CVR-Register zu einem Festpreis an.

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