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Flexibolig


Die unbürokratische Art, ein Ferienhaus in Dänemark zu erwerben

Eine deutlich unbürokratischere Lösung zum Erwerb eines Ferienhauses in Dänemark ist das sogenannte „Flexbolig“ („Flexibles Haus“). Der Erwerb eines Flexbolig ist in vielen Kommunen Dänemarks, bspw. Guldborgsund  und Vordingborg, möglich.

In einigen Gegenden Dänemarks kann ein Haus mit „Wohnpflicht“ in ein Flexibolig umgewandelt werden. Auf diese Weise können Sie ein Ferienhaus in Dänemark erwerben und normal nutzen, ohne an die festgelegten „Sommerhausgebiete“ gebunden zu sein. Ferienhäuser außerhalb der speziellen Sommerhausgebiete sind oft deutlich günstiger.

 

Sobald ein Ganzjahreshaus als Flexbolig angemeldet ist, besteht bei diesem keine Wohnpflicht mehr. Es kann je nach Belieben als Ferienhaus oder als Ganzjahreswohnung genutzt werden.  Die Registrierung eines Hauses als Flexibolig ist meist durch eine einfache E-Mail an die zuständige Kommune möglich, in der Name, Adresse des Hauses und der derzeitige Wohnsitz angegeben werden müssen.

Bisher ist es jedoch nur in bestimmten dänischen Kommunen möglich, ein Flexibolig zu erwerben. Zwar ist die Zulassung regelmäßig schnell und unbürokratisch möglich, jedoch muss bereits beim Kauf bedacht werden, dass dies auch bei der erworbenen Immobilie möglich ist. Es ist ferner zu beachten, dass ein Sommerhaus nicht in ein Flexibolig umgewandelt werden kann. Sollten sie ein Haus in einem der speziellen Sommerhausgebiete kaufen wollen, unterliegt dies den speziellen dänischen Gesetzen für Sommerhäuser.

Die Vorteile eines Flexbolig

Flexiboligs können, anders als Sommerhäuser, jederzeit wieder in Ganzjahreshäuser umgewandelt werden. Ein Sommerhaus darf nur für höchstens 6 Monate im Jahr bewohnt werden, das Flexibolig kann jedoch schnell und unkompliziert wieder umgewandelt werden.

 Flexiboligs können, wie auch Sommerhäuser, in der Zeit, in der sie nicht von Ihnen bewohnt werden, als Ferienwohnung vermietet werden. Es darf nur kein fester Wohnsitz auf ein Flexibolig angemeldet werden, in diesem Fall fällt die Zulassung weg.

 

Bedingungen beim Erwerb von Immobilien in Dänemark

Generell gilt beim Erwerb von Grundbesitz in Dänemark, dass Sie entweder bereits einen Wohnsitz in Dänemark benötigen oder eine spezielle Genehmigung des dänischen Justizministeriums haben müssen. Zu diesen Bedingungen finden Sie auf unserer Webseite weitere Informationen, und wir helfen selbstverständlich gerne bei einer Bewertung Ihrer Chancen auf eine Zulassung.

 

ADVORA berät Sie gerne bei Fragen rund um den Erwerb Ihres persönlichen Ferienhauses.

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