Beurteilung durch das dänische Justizministerum
In Dänemark ist zum Erwerb eines Ferienhauses (in Dänemark: „Sommerhäuser“) durch Deutsche und andere EU-Bürger eine behördliche Genehmigung durch das Justizministerium erforderlich.
Eine Sondergenehmigung braucht, wer keinen Wohnsitz in Dänemark hat und auch nicht mindestens fünf Jahre in Dänemark gewohnt hat.
Eine solche Sondergenehmigung wird nur erteilt, wenn der Antragssteller bzw. die Antragsstellerin eine besondere Bindung zu Dänemark nachweisen kann. In Betracht kommen dabei familiäre, wirtschaftliche, kulturelle und geschäftliche Verbindungen. Auch ein besonderes Verhältnis zu der konkreten Immobilie und können berücksichtigt werden.
Frühere Aufenthalte in Dänemark
Ein besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, ob der Antragssteller in der Vergangenheit einen wesentlichen Teil seiner Urlaube in Dänemark verbracht hat. Eine besondere Verbindung zu Dänemark können z.B. 25 Wochen Urlaub in den letzten 25 Jahren begründen. Auch ein sechsmonatiger Wohnsitz in Dänemark wäre vergleichbar zu bewerten.
Familiärer Bezug zu Dänemark
Auch eine familiäre Verbindung zu Dänemark fließt in die Gesamtbewertung mit ein. Diese kann z.B. durch Eltern oder Großeltern, welche in Dänemark leben, vorliegen.
Sprachliche oder kulturelle Verbindung mit Dänemark
Eine besondere Bindung zu Dänemark kann auch durch sprachliche oder kulturelle Verbindugn bestehen. Diese kann z.B. durch Kenntnisse der dänischen Geschichte, Kultur oder Gesellschaft oder über dänische Medien, Vereine oder Kulturinstitutionen vorliegen.
Besonderer Bezug zu der konkreten Immobilie
Bei einer besonderen Bindung zu der konkreten Immobilie werden deutlich niedrigere Ansprüche gestellt. Diese kann z.B. vorliegen, wenn der Antragssteller einen erheblichen Teil seiner Urlaube in diesem Sommerhaus verbracht hat. Oder wenn das Haus sich im Familienbesitz des Antragsstellers befunden hat.
Nachweise für den Antrag beim Justizministerium
Dem Justizministerium müssen frühere Ferienaufenthalte und andere Verbindungen mit Dänemark ausreichend nachgewiesen werden können. Diese Nachweise können zum Beispiel in Form von Reisedokumenten oder Ähnlichem erbracht werden. Alternativ können der Name und die Kontaktinformationen einer dänischen Referenzperson angegeben werden, welche die angegebenen Informationen bestätigen kann.
Das Verfahren zur Erteilung einer Sondergenehmigung zum Erwerb eines Ferienhauses nimmt üblicherweise ca. 8-10 Wochen nach Erhalt aller notwendigen Informationen und Nachweise in Anspruch.