top of page

Verjährung von Forderungen nach dänischem Recht

 

Viele Forderungen verjähren, weil sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden. Sowohl für deutsche und dänische Unternehmen lohnt sich ein Blick in die Forderungsbücher, um die etwaige Verjährung bestehender Forderungen zu verhindern.

Bei ADVORA arbeiten dänische Rechtsanwälte, die sich mit dem Verjährungsrecht auskennen.

 

Wann findet dänisches Recht Anwendung?

Für Forderungen aus Leistungen oder Warenlieferungen, die von einem dänischen Unternehmen erbracht wurden, gilt grundsätzlich dänisches Recht, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Die dänischen Verjährungsfristen können allerdings auch für deutsche Unternehmen relevant werden. Dies gilt zum Beispiel, wenn die Geltung dänischen Rechts ausdrücklich vereinbart wurde, zum Beispiel durch allgemeine Geschäftsbedingungen. Verwenden sowohl Käufer als auch Verkäufer allgemeine Geschäftsbedingungen, können die dänischen Verjährungsregeln ebenfalls maßgeblich sein.

 

Welche Verjährungsfrist betrifft uns?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt in Dänemark drei Jahre. Typischerweise beginnt die Verjährung mit der Fälligkeit der Forderung. Des weiteren gibt es einige Sondervorschriften.

 

Was können wir tun, um die Verjährung zu verhindern?

Die Verjährung wird unterbrochen, sobald ein Gerichtsverfahren bezüglich der Forderung anhängig wird. Dies kann sowohl durch Klageerhebung, als auch durch das Stellen eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides („betalingspåkrav“) bewirkt werden. Der Zeitpunkt des Klage- bzw. Antragseingang bei Gericht ist dabei maßgeblich. Es lohnt sich daher, offene Rechnungen zu überprüfen.

© 2022 by ADVORA.

Niels Juels Gade 5, 1, 1059 Kopenhagen | + 45 29 92 79 94 |  contact@advora.law

  • Grey LinkedIn Icon
bottom of page