Einkommenssteuer in Dänemark
Das dänische Einkommenssteuermodell ist progressiv aufgebaut und besteht aus staatlichen und lokalen Komponenten.
Wer zum ersten Mal seinen Wohnsitz nach Dänemark verlegt, muss:
- eine Cpr-Nummer beantragen (bei geplanter Aufenthaltsdauer in Dänemark über 3 Monaten)
- eine Steuer-Personennummer beantragen (bei geplanter Aufenthaltsdauer in Dänemark unter 3 Monaten)
- eine Steuerkarte beantragen
- ein Bankkonto für den Zweck von öffentlichen Zahlungen eröffnen (NemKonto)
- einen “NemID-Zugang” beantragen. Dieser ist u.a. Voraussetzung für den Zugang bei dänischen Internetbanken und auf den Internetseiten der dänischen Behörden.
Nähere Informationen auf Deutsch hierzu gibt es auf der Website der dänischen Steuerbehörde SKAT.
Das Formular für den Antrag auf die Steuer-Personennummer gibt es hier. Der Antrag kann auch online gestellt werden.
Die Frage, ob in Dänemark eine Steuerpflicht entsteht richtet sich nach folgenden Kriterien:
Wenn Sie über eine ganzjährige Wohnung in Dänemark verfügen, müssen Sie ihr gesamtes Einkommen in Dänemark versteuern, ungeachtet der (ausländischen) Herkunft Ihres Einkommens (unbeschränkte Steuerpflicht).
Wenn Sie ein Einkommen aus Dänemark beziehen, aber nicht über eine ganjährige Wohnung in Dänemark verfügen, müssen Sie nur das Einkommen, welches Sie aus Dänemark beziehen, in Dänemark versteuern (beschränkte Steuerpflicht).
Wenn Sie in Dänemark weder eine Wohnung, noch ein Einkommen haben, besteht keine Steuerpflicht.
Die Höhe der Einkommenssteuer variiert wegen der unterschiedlichen örtlichen Steuersätze von Gemeinde zu Gemeinde. Der gesamte Höchststeuersatz (exkl. Kichensteuer) beträgt derzeit 51,95 %. Sozialabgaben sind, mit Ausnahme des sogenannten Arbeitsmarktbeitrags von 8 %, durch die Einkommenssteuern abgedeckt.
Für ausländische Führungskräfte bzw. Spezialisten kann für die Dauer von höchstens 60 Monaten ein reduzierter Einkommenssteuersatz von 26 % beantragt werden. Dieser vorteilhafte Steuersatz setzt ein gewisses Mindest-Bruttogehalt voraus. Nach Ablauf der Frist kommt der reguläre Einkommenssteuersatz zur Anwendung.
Sollten Sie einen Wegzug aus Dänemark planen, ist es notwendig, der dänischen Steuerbehörde Informationen aus diesem Formular zukommen zu lassen (Wohnsitz, wenn Sie aus Dänemark wegziehen), damit die Steuerpflicht festgelegt werden kann. Es empfiehlt sich, bei weiteren steuerlichen Fragen die Seite von SKAT abzurufen.